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Gassen zur Abschaffung der Hybrid-DRG: „Ein herber Rückschlag für die Ambulantisierung“
Die Koalitionsfraktionen wollen die Hybrid-DRG, die sektorengleiche Pauschale für ambulante Operationen, zum 1. Januar 2028 abschaffen; schon 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung nach EBM vergütet werden. KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen nennt das am 8. Oktober 2026 „einen herben Rückschlag für die Ambulantisierung“ und fordert den Erhalt.
Von Dr. Leonie Ravenstein, Redaktion Praxisrepublik: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe

Andreas Gassen wählt deutliche Worte, wenn es um die Hybrid-DRG geht. „Das ist ein herber Rückschlag für die Ambulantisierung", sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 8. Oktober 2026 zu den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zum GKV-Spargesetz. CDU/CSU und SPD wollen die sektorengleiche Vergütung zum 1. Januar 2028 abschaffen; bereits 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab statt nach Hybrid-DRG bezahlt werden.
Die Hybrid-DRG wurde Anfang 2024 eingeführt, um Operationen aus dem Krankenhaus in die Praxis zu holen. Für einen definierten Katalog von Eingriffen erhalten Kliniken und Niedergelassene seither dieselbe Fallpauschale, unabhängig davon, ob der Patient über Nacht bleibt. „Wenn die Ambulantisierung wirklich gewollt ist, dürfen die Hybrid-DRG nicht abgeschafft werden", so Gassen. Nach KBV-Berechnung könnten mehr als vier Millionen heute stationär durchgeführte Operationen ambulant erfolgen.
Die KBV appelliert an den Bundestag, den Ambulantisierungsprozess fortzusetzen, statt ihn kurzfristigen Sparmaßnahmen zu opfern. Gassen, Orthopäde aus Düsseldorf, steht seit 2014 an der Spitze der KBV und hatte die Honorareinigung für 2027 zwei Wochen zuvor als „wahrlich kein Jubelergebnis" bezeichnet.
Was das für Praxen heißt
Wer in den vergangenen zwei Jahren in einen OP-Bereich investiert hat, weil die Hybrid-DRG kalkulierbar war, muss die Rechnung neu aufmachen: Ab 2027 gilt der EBM mit Budgetgrenze, ab 2028 fällt die Pauschale ganz. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, die zweite und dritte Lesung stehen aus. Operierende Praxen sollten ihre Zahlen jetzt an die KV und die Berufsverbände geben, denn die Anhörung ist der letzte Ort, an dem Fallzahlen noch zählen.
Quelle
- KBV: Gassen: Das ist ein herber Rückschlag für die Ambulantisierung, KBV fordert Erhalt der Hybrid-DRG, Praxisnachrichten vom 8. Oktober 2026 (8. Oktober 2026)kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/10-0Primärquelle
Laut Praxisrepublik
„Die Koalitionsfraktionen wollen die Hybrid-DRG, die sektorengleiche Pauschale für ambulante Operationen, zum 1. Januar 2028 abschaffen; schon 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung nach EBM vergütet werden. KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen nennt das am 8. Oktober 2026 „einen herben Rückschlag für die Ambulantisierung“ und fordert den Erhalt.“
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